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Was ist Bibliothekswissenschaft

Umstätter, W.

Über die Existenz verschiedener Bibliothekswissenschaften ist viel und kontrovers diskutiert worden - insbesondere über die Frage, ob es eine Bibliothekswissenschaft überhaupt geben kann. Da jedes Problem auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist, also durchaus Gegenstand der Wissenschaft sein sollte, sobald es um viel Geld geht, ist die eigentliche Frage hinter dieser Problematik in Wirklichkeit nur, wie man wissenschaftlich an das Bibliothekswesen herangeht und um den Problemkreis präzise abzustecken, wie wir das Bibliothekswesen definieren.

Hier gibt es bekanntlich nicht nur kontroverse Ansichten, sondern vielmehr auch erhebliche Bemühungen, über den Einfluß auf Aus-, Fort- und Weiterbildung, zukünftige Entwicklungen zu steuern.

Definiert man Bibliothek als einen Ort, an dem eine Büchersammlung (bzw. anderes Schriftgut) steht, so geht man sicher an einer Reihe von Entwicklungen der letzten hundert Jahre achtlos vorüber.

Seit der Preußischen Reform hat man in Deutschland erkannt, daß das Aufkommen an Publikationen eine Zusammenarbeit auf nationaler Ebene notwendig macht.

Damit haben wir seit hundert Jahren statt einzelner Bibliotheken ein Bibliothekssystem, das natürlich Absprachen und vereinheitlichte Kenntnisse in dieser Berufsgruppe voraussetzt.

Definiert man damit Bibliothek als ein System, das Bücher und anderes publiziertes Schriftgut in Gemeinschaft sammelt, ordnet und verfügbar macht, so vernachlässigt man noch immer den Übergang mancher Publikation vom Papier auf andere Speicher- und Ausgabemedien.

Insbesondere die Digitalisierungsmöglichkeit jedweder Information wird hier teilweise völlig außer Acht gelassen. Auch die Trennung von Ausgabe- und Speichermedium wird damit selten realistisch eingeschätzt. War früher das Buch gleichzeitig Präsentations- und Archivierungsgegenstand, so gewinnt heute die digitale Speicherung durch ihre bislang unvermutet hohe Kompression und ihre höchste Präzision beim Kopieren unaufhaltsam an Bedeutung. Kein Mönch und kein Gutenberg erreichte je den Wert von 1012 Bit Kopiersicherheit, wie wir ihn heute bei CD-ROMs sicherstellen können. Das bedeutet, daß nur ein falscher Buchstabe auf hundert Milliarden Zeichen kommt. Diese Verläßlichkeit konnte weder ein Mönch vor Gutenberg noch die Druckkunst seit Gutenberg gewährleisten.

Wenn wir damit Bibliothek als Aufgabe betrachten, publizierte und archivwürdige Information zu sammeln, zu ordnen und verfügbar zu machen, so ist dokumentarische Tätigkeit natürlich eine zutiefst bibliothekarische Mitarbeit.

Daß die Bibliothek sich dabei bemüht, möglichst umfassend zu informieren, d.h., eine Synopsis anzubieten, ist selbstverständlich. Daß sie dies nicht ohne eine Archivierung zu tun vermag, ist zwangsläufig. Und daß sie damit eine Leistung für die Geschichte (bzw. Zukunft) erbringt, die nur von einer Gesellschaft gemeinsam ökonomisch getragen werden kann, ist bereits seit der teilweise in Vergessenheit geratenen Idee der Klassik bekannt.

Es gibt Ziele, die der Einzelne hat, und für die er bezahlen muß und es gibt Ziele, die eine Gesellschaft hat, für die ihre Mitglieder gemeinsam anteilmäßig zahlen. Somit hat auch der Staat kein Recht, seine Verantwortung in der staatlichen Informationslogistik auf einzelne Personen oder Gruppen abzuschieben, mit dem Hinweis, er habe kein Geld.

Weder das IuD-Programm der siebziger Jahre mit dem Slogan vom informierten Bürger und der Informationsversorgung zum Nulltarif, noch das andere Extrem der neunziger Jahre, mit dem Versuch, im Informationszeitalter die Information möglichst teuer an jeden Bürger einzeln zu verkaufen, geben einen gesellschaftspolitischen Sinn.

Eine planvolle Informationslogistik ist in einem Staat ebenso wie in jedem Betrieb oder in einem Verein wichtig und erfordert die Trennung zwischen gemeinsamen Zielen und Privatinteressen, die bekanntlich durchaus gegensätzlich sein können.

Während die Dokumentation mit ihren digitalisierten Bibliographien seit 1963 (Weinberg Report) den Einstieg in die Digitale Bibliothek eröffnete, schreitet nun mit Frei-, Volltext und Mulitmedia das Bibliothekswesen in der Wiedervereinigung mit der Dokumentation voran. Auch das Archivwesen wird sichtbar von dieser Digitalisierung erfaßt.

Durch diese digitale Konvergenz, in der auch Massenmedien, wie Presse, Rundfunk und Fernsehen eingeschlossen sind, ergibt sich die Notwendigkeit einer klaren neuen Abgrenzung der Bereiche.

Sie alle erfordern Fachleute, die einerseits in großer Übereinstimmung tätig sind und trotzdem mit dem gesamten Fragenkomplex völlig überfordert wären. Während z. B. Rundfunk und Fernsehen schon allein wegen ihrer ephemeren Publikationsart für Bibliotheken anfangs keine Rolle spielten, sind ihre analogen und nun zunehmend digitalen Aufzeichnungen ebenso archivierbar, erschließbar und zitierbar wie Bücher.

Um es noch deutlicher zu machen, sie sind bereits Teil einer elektronischen Bücherproduktion.

Auch Archivmaterial, soweit es nicht für die Öffentlichkeit gesperrt ist, öffnet sich durch die Digitalisierung über Bildschirme, die bereits heute als Eingänge zur Digitalen Bibliothek dienen.

Wichtigster Unterschied in dieser digitalen Konvergenz, und dies zeichnet sich immer deutlicher ab, ist die Frage, wer wann unter welchen Bedingungen Informationen erhält. Dies grundsätzlich über die Kosten zu regeln, ist nicht nur unsozial, es ist vielmehr unsinnig.

Da gibt es Archivmaterial, das, gleichgültig für welchen Betrag, nicht veräußert werden darf und umgekehrt Informationen, auf die jeder Staatsbürger ein Recht hat, auch wenn er völlig mittellos ist. Man kann nicht von Demokratie sprechen, wenn der Wähler oder die Wählerin keine Chance hat, die wichtigsten Entscheidungskriterien zu erfahren. Wieviel Information allerdings zum aufgeklärten und produktiven Bürger gehört, ist eine Frage der finanziellen Voraussetzungen und der Ziele einer Gesellschaft.

Sowohl im öffentlichen als auch im wissenschaftlichen Bibliothekswesen ist die eigentliche Frage daher nur, wie hoch muß die Informationsversorgung sein und ab wann muß eine Eigenbeteiligung greifen.

Wirtschaftlichkeit einer öffentlichen Bibliothek im Sinne einer Buchhandlung ist ein Widerspruch in sich. Auch wenn man zunehmend den Eindruck gewinnt, daß so manche Kommune beim Schwarzer-Peter-Spiel - wer den Schwarzen Peter hat, zahlt - Informationen möglichst gewinnbringend verkaufen möchte. Dabei hat aber natürlich auch noch keine Buchhandlung Informationen im Sinne von Urheberrechten verkauft. Bücher sind Kopien und damit eindeutig Redundanz einer urheberrechtlich geschützten originären Information. Daß der Gesetzgeber dabei nicht zwischen der fachlichen und der z. B. künstlerischen Information unterscheidet, sondern das Buch als Gesamtheit neuer Schöpfung versteht, ist eine Vereinfachung, die wir z. Z. zumindest noch akzeptieren müssen, weil sie auf das Buch angewendet, bisher so funktionierte.

Problematischer wird diese Einheit von Inhalt und Aufmachung jedoch, wenn wir die Trennung von digital gespeicherten Texten und variantenreicher Ausgabe, z. B. über SGML und Hyper-Links vorfinden.

Stellt man sich auf den Standpunkt, was wiederholt geschieht, daß ein Buch für jeden neuen Leser eine Informationsquelle ist, und daß damit jeder Leser beim Kauf sozusagen die Nutzungsrechte an dieser Information erwirbt, so hat er natürlich all denen gegenüber, die diese Nutzungsrechte ebenfalls besitzen, keinen Informationsvorsprung. Dies widerspricht also keinesfalls der Tatsache, daß gedruckte Bücher informationstheoretisch reine Redundanz darstellen. Da man Bücher seit ihrer Existenz zitieren, inhaltlich widerlegen, fehlinterpretieren oder vorlesen kann, ohne sie käuflich erworben zu haben, sind solche Nutzungsrechte zumindest recht fragwürdig.

Buchhändler, wie auch Bibliotheken sind keine Informationslieferanten im Sinne von Informationsverkäufern, wie viele behaupten, sie sind fast ausschließlich Dienstleistende, die zur Sicherung von vorhandenen Informationen in unserer Gesellschaft mithelfen. Sie schaffen Redundanzen. Sie tun dies über Kataloge, Auslagen, Werbeprospekte und Empfehlungen, kurz, über die Förderung von Auflagenzahlen. Wobei es den Bibliotheken bisher vorbehalten war, überflüssig hohe Auflagenzahlen und damit volkswirtschaftliche Unkosten dadurch zu minimieren, daß das einzelne Buch allgemein verfügbar gehalten wurde. Andererseits schufen sie einen Markt für die Publikationen, die im privaten Bereich keine ausreichende Auflagenzahlen erreichen konnten.

Wie geht man wissenschaftlich an das Bibliothekswesen heran? Wissen bedeutet, vorhandene Informationen begründen zu können. Dies kann induktiv oder deduktiv geschehen. Wir können also aus vorhandenem Wissen auf ein logisch konsequentes schließen, um es dann mit der Information zu vergleichen, die dazu gehört, (d.h., wir prüfen, ob unsere Voraussage zutrifft) oder wir interpretieren eine erhaltene Information, indem wir sie auf ihre Grundlagen zurückführen.

In diesem Sinn ist analytische Bibliothekswissenschaft die Erklärung bzw. die Vorhersage bibliothekarischer Entwicklungen. Da bei weitem nicht alle Entwicklungen kausal geschweige monokausal begründbar sind, begnügen wir uns in der Grauzone der Wissenschaftlichkeit oft mit Heuristiken ausreichend großer Redundanz bzw. Verläßlichkeit. Auch wenn wir z. B. nicht wissen, warum sich das Publikationsaufkommen etwa alle 15 Jahre verdoppelt, so führen wir es doch hauptsächlich auf die wachsende Zahl potentieller Autoren zurück.

Bevor eine Wissenschaft ihre Analytik analytisch einsetzen kann, muß sie zunächst als beschreibende Wissenschaft, Informationen zum eigenen Wissensgebiet sammeln und ordnend klassifizieren. Ebenso wie die Biologie hat die Bibliothekswissenschaft daher in ihrer Geschichte zunächst Material gesammelt und beschrieben.

Erst nach dieser Phase, in der z. B. Informationen zu Handschriften, zu Drucken, zu Büchern, zu Bibliotheken, zu Bibliothekssystemen, zu Bibliographien, zur Nutzung, zu Verwaltungsvorgängen u. v. a. gesammelt und kategorisiert worden sind, kommen wir heute zunehmend in die Situation, Erklärungen und Vorhersagen für das Information-Ressources-Management liefern zu können.

Durch die Meßbarkeit der Information in Bit und durch die zunehmende Digitalisierung bibliothekarischer Inhalte entsteht heute ein informatorisches Fundament der Bibliothekswissenschaft, daß die scheinbar verschiedenen Spezialbeschreibungen früherer Zeiten auch hier einer digitalen Konvergenz zuführt.

Wie in der Biologie finden natürlich auch in der Bibliothekswissenschaft die verschiedensten Wissenschaften ihre Anwendung, trotzdem müssen sie sich hier alle dem Ziel unterordnen, das publizierte Wissen dieser Welt zu sammeln, zu ordnen und allgemein verfügbar zu machen und dies unter synoptischen, archivalischen und gesamtökonomischen Gesichtspunkten.

Nicht jede Beschreibung einer Bibliothek ist natürlich wissenschaftlich. Beschreibende Wissenschaften setzen voraus, daß man weiß, was bereits bekannt, d.h. beschrieben ist und was dem neu hinzugefügt werden sollte, weil es typisch oder bemerkenswert widersprüchlich ist. Sie erfordern den Blick für wesentliche Strukturen und die richtige Einordnung von Einzelbeobachtungen.

Analytische Bibliothekswissenschaft erfordert dagegen Grundkenntnisse der Informationstheorie und Statistik und die Fähigkeit der korrekten Interpretation der daraus resultierenden Ergebnisse. Das sich Bibliothekswissenschaft auch in absehbarer Zukunft, neben den Problemen der digitalen Konvergenz, mit dem "alten Buch" und all seinen Konsequenzen (z. B. geschichtlich, chemisch oder sprachlich) wissenschaftlich auseinandersetzen muß, ist selbstverständlich.

Während also Diplombibliothekare in öffentlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Bibliotheken oder Dokumentationsstellen bislang in erster Linie mit der Anwendung solcher Ergebnisse betraut sind, sollten Bibliothekswissenschaftler vorwiegend mit der Gewinnung solcher Ergebnisse beschäftigt sein, um Entscheidungen von erheblicher Tragweite beurteilen und auch selbst fällen zu können.

Wir müssen also aus edukativ ökonomischen Gründen unterscheiden, ob wir Absolventinnen und Absolventen für die Planung einer modernen Informationslogistik oder für die Aufrechterhaltung dieser vorbereiten. Dabei sollten wir auch unterscheiden, ob die Informationslogistik das Ziel verfolgt, die breite Öffentlichkeit mit der notwendigen Grundversorgung an Information (Lesen, Schreiben, Rechnen - vom Bilderbuch über das Morden zur Belletristik - von der kommunalen Information über ein grundlegendes juristisches oder geschichtliches Wissen bis hin zum naturwissenschaftlichen Wissen) zu versehen, oder aber Informationsvorsprünge zu gewinnen, wie dies in der privaten Wirtschaft notwendig ist.

Ein solches Informationsmanagement erfordert zum Teil völlig andere Voraussetzungen in der Beschaffung, Erzeugung und Geheimhaltung von Wissen.


Last update: 1. March 1998 © by Walther Umstaetter